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Wozu eine Bauherren-Haftpflichtversicherung? Als Bauherr ist man trotz Architekt, Bauunternehmer und Bauhandwerker nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht befreit.
Als Bauherr kann man haften - wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wegen Verletzung der Überwachungspflicht oder wegen eines Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten.
Der Bauherr muss sich persönlich um die Baustelle kümmern, er hat sich regelmäßig vor Ort über den Zustand der Baustelle zu informieren. Besucht er die Baustelle lange Zeit nicht, verstößt er gegen seine Überwachungspflicht. Entgeht ihm dadurch ein gefahrenreicher Zustand, muss er bei einem Unfall haften.
Das gibt's doch gar nicht: Die Kellerschächte eines kurz vor Vollendung stehenden Neubaus sind nicht abgedeckt - das Nachbarskind fällt hinein und zieht sich schwere Blessuren zu. Die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn ist schuldhaft verletzt, er muss die Arzt- und Krankenhauskosten tragen.
Wird für eine Umbaumaßnahme am Haus nicht eine spezialisierte Fachfirma, sondern eine "Allerweltsfirma" beauftragt, die bei der Ausführung einen Schaden verursacht, kann der Bauherr unter dem Gesichtspunkt eines Auswahlverschuldens zur Haftung verurteilt werden.
Natürlich ist der Bauherr nicht immer der einzige am Schaden Beteiligte, der haftet und zum Schadenersatz herangezogen werden kann. Die beauftragten sachverständigen Personen sind ebenfalls verantwortlich. Jedoch: bei mehreren Verantwortlichen haftet jeder (auch wenn die Schuld des Bauherrn z.B. nur 15 Prozent beträgt) für den gesamten Schaden in voller Höhe.
Ein weiteres, wichtiges Argument für die Bauherren-Haftpflichtversicherung: Die Bauherren-Haftpflichtversicherung gewährt Rechtsschutz; damit können unberechtigte Schadenersatzansprüche abgewehrt werden. Eventuelle Anwalts-, Sachverständigen- und Prozeßkosten trägt die Versicherung.
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